, Beat Müller
SUVA und die 40 m-Grenze
Entgegen anders lautenden Gerüchten gibt es bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) keine Änderung, was die bisherige Tiefenlimite von 40 m anbelangt:
Auch weiterhin gilt das Tauchen tiefer als 40 m als Wagnis, was bei einem Unfall u. U. zu massiven Kürzungen der Versicherungsleistungen von SUVA-Versicherten führen kann.
Diese Einstufung erfolgt völlig unabhängig von der verwendeten Gasmischung, von der geographischen Lokalität (z. B. Trimix-Kurs im Ausland) und von den entsprechenden Standards der Ausbildungsorganisation, nach welcher der Kurs (oder Tauchevent) durchgeführt wird!
Hier die Originalantwort der SUVA auf die kürzliche Anfrage des SCD.