, Beat Müller
PADI Tauchlehrer auch in 2. Instanz verurteilt
Wir erinnern uns an den Tauchunfall im Jahr 2018 im Thunersee. Der verantwortliche Instructor sowie der Tauchshop-Inhaber wurden beide in erstinstanzlich (Bezirksgericht/Regionalgericht) verurteilt.
Das Urteil wurde weitergezogen, nun liegt der Entscheid des Obergerichts vor: Verurteilung für den Instructor, Freispruch für den Tauchshop-Inhaber.
Geradezu sensationell die Einschätzung der PADI-Richtlinien durch das Gericht:
(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!)