Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes einzelnen Tauchers, Tauchguides, Instructors oder Kursleiters, sich rechtzeitig solche gesetzlichen Bestimmungen zu verschaffen. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden.
Jedem Taucher und Tauchlehrer muss bewusst sein, dass bei einem Unfall die vorliegenden Standards von den Untersuchungsbehörden als Quelle von Sorgfaltspflichten herangezogen werden können.
Die Nichteinhaltung solcher Vorschriften, resp. Sorgfaltspflichten kann von einem Gericht als Fahrlässigkeit oder Grobfahrlässigkeit bewertet werden.