Klage wegen unlauterem Wettbewerb
Seit dem 08.04. 2004 ist Swiss Cave Diving ein im schweizerischen Handelsregister eingetragener Verein und geniesst den ihm gemäss ZGB und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zukommenden Namensschutz und Schutz gegen unlauteren Wettbewerb.
Eine Gruppe von Höhlentauchlehrern von CMAS.CH, welche bis Ende 2003 unter dem Namen Swiss Cave Diving Group aufgetreten ist, will sich wohl Wettbe-werbsvorteile verschaffen, welche mit dem Bekanntheitsgrad von Swiss Cave Diving und dessen Ansehen im Bereich Höhlentauchausbildung zusammenhängt. |
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So treten denn die Herren Ronzani, Röösli, Schönig, Torbiak und Helffrich seit einiger Zeit ebenfalls unter dem Namen "Swiss Cave Diving" auf. Das obwohl ihr eigener Rechtsvertreter sich in seinen Schriftsätzen bis vor kurzem als Vertreter der Swiss Cave Diving Group bezeichnet hat. Die Verwendung der Bezeichnung "Swiss" oder "Schweizerisch" für eine Organisation, Firma oder Produkt unterliegt aber strengen Anforderungen, hinsichtlich des "Schweizer-Anteils", resp. der Repräsentation in der Gesamtschweiz. Wir stellen diesbezüglich fest, dass bei der obengenannten Gruppe 3 der 5 genannten Tauchlehrer mit Aktivstatus für Höhlentauchen Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind. Ein Versuch unseres, im HR eingetragenen Vereins Swiss Cave Diving, eine privatrechtliche und aussergerichtliche Einigung zu erzielen, ist an den langwierigen Manövern der Gruppe um Ronzani gescheitert. Swiss Cave Diving (hier ein Link zu unseren Instruktoren) hat deshalb beim zuständigen Friedensrichteramt Luzern Klage gegen die o.e. Gruppe eingereicht wegen Verstoss gegen ZGB (Namensanmassung) und UWG (unlauterer Wettbewerb). Die im November stattgefundene Sühneverhandlung führte erwartungsgemäss zu keiner Einigung. Deshalb werden wohl in Kürze die Gerichte eben Recht sprechen müssen. Für den Kunden, der wissen will, mit wem er es zu tun hat, wenn jemand behauptet, er sei von "Swiss Cave Diving" ist es ganz einfach: schauen Sie im HR-Auszg nach! |
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